Wenn ein neuer Klient im Medizinbereich mit uns Kontakt aufnimmt, ist eine der ersten Sorgen, die wir zu hören bekommen, ob man als Arzt nicht rechtliche Probleme bekommt, wenn man Werbungen schaltet.
Viele Ärzte und andere Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, sind sehr davon abgeschreckt Werbung zu schalten und lassen sich somit tolle Gelegenheiten entgehen, um ihren Kundenstamm und somit ihren Umsatz zu vergrößern.
Die Tatsache ist, dass Werbung im Gesundheitsbereich genauso umfangreich ausgeführt werden kann, wie Werbung in den meisten anderen Branchen. Man muss nur darauf achten, dass man sich an die Regeln hält.
In diesem Blog wird Ihnen verdeutlicht werden, auf was man Acht geben muss, wenn man im Gesundheitswesen Marketing betreiben möchte.
Ärzte können nicht so einfach Werbungen schalten, wie es in anderen Gewerben üblich ist.
Es gibt eine Menge an Einschränkungen, die beachtet werden müssen, damit die Werbung keine strafrechtlichen Verfahren auslöst.
Das Arztwerberecht ist durch die Verordnung der österreichischen Ärztekammer geregelt. Man kann sie auf der Webseite der Ärztekammer und im online Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) finden.
Ärzte dürfen keine Werbung platzieren, die entweder:
Werbungen gelten als unsachlich, wenn sie Informationen wiedergeben, welche wissenschaftlichen und medizinischen Erfahrungen widersprechen.
Wenn die veröffentlichte Information nicht wahrheitsgetreu ist, und den Tatsachen nicht entspricht.
Werbungen für Arzneimittel, Heilbehelfe und sonstige medizinische Produkte sowie für deren Vertreiber und Hersteller sind nicht erlaubt.
Es gibt jedoch die folgenden Ausnahmen:
Der Arzt darf nur Namen und Bilder von Ärzten veröffentlichen, wenn er deren Zustimmung eingeholt hat.
Ärzte müssen auch dafür sorgen, dass dritte Parteien, keine standeswidrige Werbung für ihn betreiben. Es darf zum Beispiel der Namen nicht wiederholt betont und auffällig genannt werden, wenn ein Inserat in demselben Medium gleichzeitig geschaltet wurde.
In Medien abgegebene individuelle Diagnosestellungen und Therapieanweisungen sind auch nicht zulässig.
Es gibt Inhalte, die auf dem Praxisschild stehen müssen:
Optionale Inhalte, die man auf dem Praxisschild angeben kann, sind:
Außerdem ist die Beleuchtung des Ordinationsschildes erlaubt.
Ein Praxisschild darf nicht:
Die Ärztekammer beschränkt Sie nicht in Hinsicht auf das verwendete Marketinginstrument. Sie dürfen mit allen möglichen Werbemedien Marketing betreiben, egal ob Plakat, Zeitungsanzeigen oder mit der eigenen Website)
Wie wir oben schon gesehen haben, gibt es für Arzneimittel, Heilbehelfe und sonstige medizinische Produkte ein komplettes Werbeverbot. Es dürfen prinzipiell keine irreführenden Werbungen im Gesundheitsbereich platziert werden.
Das gilt nicht nur für Medikamente, sondern auch für Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel.
Beispiele für solche irreführenden Werbungen sind:
Wenn man für Nahrungsergänzungsmittel Werbung betreibt, darf man keinen Hinweis hinterlassen, mit dem der Eindruck erweckt wird, dass mit einer ausgewogenen und abwechslungsreichen Ernährung im Allgemeinen die Zufuhr angemessener Nährstoffmengen nicht möglich ist.
Im Allgemeinen kann man sagen, dass Ärzte problemlos Werbungen schalten können, solange sie sich an bestimmte Regeln halten.
Die meisten erlaubten Werbeinhalte sind wahrheitsgetreue und informative Inhalte, währenddessen unerlaubte Inhalte oft mit trügerischen Aussagen und mit Informationen zu tun haben, welche das Standesansehen des Arztberufes beeinträchtigen.
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