Werbung im Gesundheitswesen – gesetzliche Regelungen

Inhaltsverzeichnis

Wenn ein neuer Klient im Medizinbereich mit uns Kontakt aufnimmt, ist eine der ersten Sorgen, die wir zu hören bekommen, ob man als Arzt nicht rechtliche Probleme bekommt, wenn man Werbungen schaltet.

Viele Ärzte und andere Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, sind sehr davon abgeschreckt Werbung zu schalten und lassen sich somit tolle Gelegenheiten entgehen, um ihren Kundenstamm und somit ihren Umsatz zu vergrößern.

Die Tatsache ist, dass Werbung im Gesundheitsbereich genauso umfangreich ausgeführt werden kann, wie Werbung in den meisten anderen Branchen. Man muss nur darauf achten, dass man sich an die Regeln hält.

In diesem Blog wird Ihnen verdeutlicht werden, auf was man Acht geben muss, wenn man im Gesundheitswesen Marketing betreiben möchte.

Werbung für Ärzte

Ärzte können nicht so einfach Werbungen schalten, wie es in anderen Gewerben üblich ist.  

Es gibt eine Menge an Einschränkungen, die beachtet werden müssen, damit die Werbung keine strafrechtlichen Verfahren auslöst.

Das Arztwerberecht ist durch die Verordnung der österreichischen Ärztekammer geregelt. Man kann sie auf der Webseite der Ärztekammer und im online Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) finden.

Welche Werbungen sind bei Ärzten nicht erlaubt?

Ärzte dürfen keine Werbung platzieren, die entweder:

  1.       Unsachlich sind
  2.       Unwahr sind oder
  3.       Das Standesansehen beeinträchtigen

Was sind unsachliche Werbungen?

Werbungen gelten als unsachlich, wenn sie Informationen wiedergeben, welche wissenschaftlichen und medizinischen Erfahrungen widersprechen.

Wann handelt es sich um unwahre Werbungen?

Wenn die veröffentlichte Information nicht wahrheitsgetreu ist, und den Tatsachen nicht entspricht.

Was muss man unterlassen, wenn man das Standesansehen nicht beeinträchtigen möchte?

  •  Es dürfen keine negativen Informationen über die medizinischen Methoden, oder den Arztberuf vermittelt werden.
  • Marktschreierische Darstellungen und Selbstanpreisung der eigenen Person ist nicht erlaubt
  •  Es dürfen auch keine Unwahrheiten in Bezug auf die medizinische Exklusivität erläutert werden.

Weitere unerlaubte Werbungen

Werbungen für Arzneimittel, Heilbehelfe und sonstige medizinische Produkte sowie für deren Vertreiber und Hersteller sind nicht erlaubt.

Es gibt jedoch die folgenden Ausnahmen:

  •  Arzneimittel, die nicht im Erstattungskodex der österreichischen Sozialversicherungsträger aufscheinen.
  •  Registrierte traditionelle pflanzliche Arzneimittelspezialitäten.
  • Registrierte homöopathische Arzneimittelspezialitäten.

Welche Werbungen sind für Ärzte ausdrücklich erlaubt?

  • Sie dürfen Ihren medizinischen Tätigkeitsbereich und Ihre vorhandenen Kenntnisse, die Sie durch absolvierte Aus- und Fortbildung erworben haben, wiedergeben.
  •  Sie dürfen eine eigene Website betreiben, oder an einer fremden Website beteiligt sein.
  •  Die Ordinationsnachfolge dürfen Sie bekannt geben.
  •  In Ihrem Warteraum dürfen Sie Broschüren oder Aushänge platzieren.
  • Außerdem dürfen Sie Ihre Patienten zu Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen einladen.

Datenschutz rechtliche Bestimmungen

Der Arzt darf nur Namen und Bilder von Ärzten veröffentlichen, wenn er deren Zustimmung eingeholt hat.

Geben Sie hier Ihre Überschrift ein

Ärzte müssen auch dafür sorgen, dass dritte Parteien, keine standeswidrige Werbung für ihn betreiben. Es darf zum Beispiel der Namen nicht wiederholt betont und auffällig genannt werden, wenn ein Inserat in demselben Medium gleichzeitig geschaltet wurde.

In Medien abgegebene individuelle Diagnosestellungen und Therapieanweisungen sind auch nicht zulässig.

Regelung der Praxisschilder

Es gibt Inhalte, die auf dem Praxisschild stehen müssen:

  •         Akademischer Grad
  •         Name
  •         Berufsbezeichnung
  •         Wenn eine Gruppenpraxis geführt wird, muss dies klar auf dem Praxisschild stehen
  •         Ordinationszeiten

 

Optionale Inhalte, die man auf dem Praxisschild angeben kann, sind:

  • Sonstige Titel
  • Anerkannte Fortbildungsnachweise
  • Krankenversicherungsträger
  •  Die Logos der Ärzte
  • Qualitätssicherungszertifikate
  •  Kontaktmöglichkeiten
  • Lehrpraxis

 

Außerdem ist die Beleuchtung des Ordinationsschildes erlaubt.

Ein Praxisschild darf nicht:

  • In einer aufdringlichen, oder marktschreierischen Form ausgestattet und angebracht sein
  • Es darf die Größe von 1 Quadratmeter nicht übersteigen

Werbemedien

Die Ärztekammer beschränkt Sie nicht in Hinsicht auf das verwendete Marketinginstrument. Sie dürfen mit allen möglichen Werbemedien Marketing betreiben, egal ob Plakat, Zeitungsanzeigen oder mit der eigenen Website)

Werbung mit Gesundheitsbezogenen Aussagen

Wie wir oben schon gesehen haben, gibt es für Arzneimittel, Heilbehelfe und sonstige medizinische Produkte ein komplettes Werbeverbot. Es dürfen prinzipiell keine irreführenden Werbungen im Gesundheitsbereich platziert werden.

Das gilt nicht nur für Medikamente, sondern auch für Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel.

Beispiele für solche irreführenden Werbungen sind:

  •  „Anstelle von Obst und Gemüse empfehlen wir Power-Drinks!“
  •  „Verjüngerungstees“
  •  „Negativkalorien, um die Fettleibigkeit zu bekämpfen“

 

Wenn man für Nahrungsergänzungsmittel Werbung betreibt, darf man keinen Hinweis hinterlassen, mit dem der Eindruck erweckt wird, dass mit einer ausgewogenen und abwechslungsreichen Ernährung im Allgemeinen die Zufuhr angemessener Nährstoffmengen nicht möglich ist.

Fazit

Im Allgemeinen kann man sagen, dass Ärzte problemlos Werbungen schalten können, solange sie sich an bestimmte Regeln halten.

Die meisten erlaubten Werbeinhalte sind wahrheitsgetreue und informative Inhalte, währenddessen unerlaubte Inhalte oft mit trügerischen Aussagen und mit Informationen zu tun haben, welche das Standesansehen des Arztberufes beeinträchtigen. 



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